Juni 2026 // Lage in Nahost

Die gemeinsame Absichtserklärung der USA und des Iran – eine Analyse

Prof. Dr. Joachim Krause leitete das Institut für Sicherheitspolitik an der Christian-Albrecht-Universität zu Kiel von 2002 bis 2023 und ist nun Direktor emeritus. Er war von 2001 bis 2016 Professor für Internationale Politik und Direktor am Institut für Sozialwissenschaften, Bereich Politikwissenschaft. Zudem wirkte er als geschäftsführender Herausgeber von SIRIUS - der deutschsprachigen Zeitschrift für strategische Analysen. Für Lagebild Sicherheit analysiert er die gemeinsame Absicherklärung der USA und des Iran.

Prof. em. Dr. Joachim Krause, bis 2023 Direktor des Institutes für Sicherheitspolitik in Kiel

In der Nacht vom 14. auf den 15. Juni 2026 einigten sich die Führung des Irans und die Trump-Administration auf eine Absichtserklärung (englisch: Memorandum of Understanding), die für eine Übergangszeit von 60 Tagen ein Ende der Feindseligkeiten und der gegenseitigen Blockaden der Straße von Hormus vorsieht. Mittlerweile ist der Text des Memorandums of Understanding publik geworden. Innerhalb der Frist von 60 Tagen sollen die weiteren, zentralen strittigen Punkte im Wege von Verhandlungen beigelegt werden. Diese Frist kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden. Während Präsident Trump die Absichtserklärung auf eine Ebene mit dem 2015 vereinbarten gemeinsamen Plan zur Einhegung der iranischen Uran-Anreicherung (Joint Comprehensive Plan of Action – JCPOA) stellte und hervorhob, dass seine Vereinbarung viel besser und umfassender sei als die von Obama, hängte Vizepräsident J.D. Vance die Erwartungen niedriger. Er sprach lediglich von einem eineinhalb Seiten langen Papier, welches zu einem guten Ende führen könne. In den internationalen Medien wurde das Papier weitgehend kritisch kommentiert. Hauptsächlich wurde Trump vorgeworfen, er stelle mit Mühe den Status quo vor Ausbruch der Feindseligkeiten wieder her und er habe sich in verantwortungsloser Weise auf Forderungen des Iran eingelassen. Auch lasse die Absichtserklärung nicht erkennen, wie das iranische Atomwaffen- und Raketenprogramm in überprüfbarer Weise beendet werden kann. Diese Kritikpunkte sind in der Tat weitgehend zutreffend, wenngleich ein abschließendes Urteil (welches auch einen Vergleich mit dem JCPOA ermöglicht) erst nach Abschluss der nunmehr beginnenden Kernverhandlungen erfolgen kann.

Allerdings springen die Defizite der Absichtserklärung geradezu ins Auge. Die Absichtserklärung besteht aus 14 Absätzen und jeder dieser Absätze enthält Aussagen, die schwerwiegende Fragen aufwerfen, die nicht nur den hier zu lösenden Konflikt betreffen, sondern generell das mangelnde professionelle Niveau der Trump-Administration sowie die Rücksichtslosigkeit gegenüber Verbündeten erkennen lassen.

1.     Der Waffenstillstand (Paragraph 1 der Absichtserklärung) ist völlig problematisch, weil er auch für alle Alliierten des Irans und der USA gelten soll. Sofern sich diese Formel auf die Verbündeten der USA am Golf bezieht, ist das nicht weiter schlimm, weil diese arabischen Staaten durchaus ein Interesse an einem Waffenstillstand haben. Aber sie gilt auch für Israel und die Hisbollah Miliz im Libanon, die nicht in die Verhandlungen einbezogen waren. Die Regierung Netanjahu ist nicht einmal von der Trump-Administration konsultiert worden. Stattdessen hat Trump in ziemlich rüder Form Netanjahu zum Gehorsam aufgefordert. Dieser kann jedoch die Militäraktionen gegen die Hisbollah nicht einstellen, solange diese Israel mit Drohnen und Artillerie angreift. Dass sich die Verhandler Trumps (im Wesentlichen sind das sein Schwiegersohn Jared Kushner und der New Yorker Immobiliengeschäftsmann Steve Witkoff) auf diese Formulierung eingelassen haben, dürfte auf das überragende Interesse Präsident Trumps zurückzuführen sein, den Krieg mit Blick auf die anstehenden Zwischenwahlen und seine schlechten Beliebtheitswerte so schnell wie möglich hinter sich zu lassen. Sollten sich die Hisbollah wider Erwarten an den Waffenstillstand halten, bleibt die Frage bestehen, ob sich die israelischen Streitkräfte aus dem Südlibanon zurückziehen oder nicht. Hieran wird sich der nächste Disput entspannen, der den Waffenstillstand insgesamt kollabieren lassen kann. Das Insistieren der iranischen Führung auf einen Waffenstillstand im Libanon ohne Einbeziehung von Israel als Verhandlungspartner hat das offenkundige Ziel, einen Keil zwischen Israel und der US-Administration zu treiben. In diese Falle ist Trump bedenkenlos hineingestolpert. Eine professionelle und die Bedenken seiner Verbündeten berücksichtigende Verhandlungsführung ist das nicht. Sie zeigt, dass für Trump Verbündete nur eine instrumentelle Bedeutung haben und dass man diese je nach Situation heranzieht oder fallen lässt.

2.     Der Paragraph 2 des Abkommens stellt fest, dass beide Seiten die Souveränität des anderen anerkennen und davon absehen werden, sich in die inneren Angelegenheiten der jeweils anderen Seite einzumischen. Das ist im Grunde eine allgemeine diplomatische Formel, die allerdings vor dem Hintergrund der Begründung Trumps bei Aufnahme der Angriffe Ende Februar/Anfang März der Anerkennung einer Niederlage gleichkommt. Trump hatte wiederholt von der Notwendigkeit eines Regimewechsels gesprochen. Einer Recherche der New York Times zufolge, war die Idee zum Krieg seinerzeit vom israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu an den amerikanischen Präsidenten herangetragen worden, weil der israelische Geheimdienst davon ausging, dass ein erneutes, zielgerichtetes Bombardement das dortige Regime zum Sturz bringen würde. Trump hatte sich dieser Argumentation trotz der Bedenken seines CIA-Direktors und des Militärs angeschlossen, so dass man davon ausgehen muss, dass der „regime change“ das zentrale Ziel Trumps war. Die entsprechende Formulierung in der Absichtserklärung kann man daher auch als Kapitulation der USA vor dem verbrecherischen und terroristischen Regime im Iran bezeichnen.

3.     Die Absichtserklärung soll im Rahmen eines dauerhaften Waffenstillstands umgesetzt werden, und zwar innerhalb von 60 Tagen, zur Not auch später. Wie dieser dauerhafte Waffenstillstand aussehen soll, bleibt offen. Es ist nicht davon auszugehen, dass in dieser Zeit die durch Hisbollah Angriffe ausgelöste Kriegssituation im Libanon gelöst werden kann. Dazu müsste der Iran diese Miliz auflösen und entwaffnen, was er sicher nicht tun wird.

4.     Die USA verpflichten sich, innerhalb von 30 Tagen die Blockade der Straße von Hormus zu beenden. Dieses soll allerdings schrittweise geschehen. Was man sich unter einer schrittweisen Aufhebung der Blockade vorstellen soll, wird nicht weiter spezifiziert und bleibt unklar. Nach 30 Tagen soll das Niveau des Seeverkehrs nach dem Iran und von diesem ausgehend das Vorkriegsniveau erreichen. Des Weiteren erklären sich die USA bereit, ihre Streitkräfte aus der umgebenden Region der Straße von Hormus („from the surrounding areas“) nach einer endgültigen Regelung zurückziehen. Das muss man so verstehen, dass die USA keine Stützpunkte mehr in den arabischen Golfstaaten unterhalten werden, wenn das „final agreement“ abgeschlossen worden ist. Ob diese Bestimmung mit den Golf-Anrainerstaaten abgesprochen worden ist, dürfte bezweifelt werden. Auch hier zeigt sich die Missachtung von Alliierten durch Trump und das amateurhafte Vorgehen des Verhandlungsteams. Auch ist nicht klar, welches „agreement“ den Rückzug auslösen soll. Ist es der endgültige Waffenstillstand? Oder ist es das Abkommen zur Sicherung des nicht-nuklearen Status des Iran?

5.     Der Iran erklärt sich bereit, innerhalb von 30 Tagen die Straße von Hormus schrittweise für den internationalen Schiffsverkehr verfügbar zu machen. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass der Iran „technische Probleme“ lösen und die Neutralisierung von Minen vornehmen müsse. Von einer Gebühr für durchfahrende Schiffe ist nicht die Rede. Der Verweis auf zu lösenden „technische Probleme“ lässt allerdings die Möglichkeit offen, dass sich der Iran die Lösung dieser Probleme bezahlen lässt. Auch soll die Minenräumung durch den Iran erfolgen, nicht durch andere. Das bedeutet, dass sich die Deutsche Marine nicht auf einen Einsatz im Golf vorbereiten muss. Des Weiteren wird ausgeführt, dass der Iran und die Regierung von Oman Verhandlungen mit dem Ziel aufnehmen sollen, die Zukunft der Verwaltung und der maritimen Dienstleistungen in der Straße von Hormus zu definieren. Dabei sollten Regeln des Seerechts gegen souveräne Rechte von Anliegerstaaten abgewogen werden. Das bedeutet: die Straße von Hormus bleibt bestenfalls 60 Tage von Gebühren frei, danach beabsichtigt der Iran zusammen mit dem Oman rechtswidrige Gebühren für die Seefahrt einzuführen. Und die Trump-Administration macht das mit.

6.     Der wohl katastrophalste Absatz ist derjenige, in dem sich die USA verpflichten („The United States undertakes“…) gemeinsam mit ihren regionalen Partnern auf der Basis eines mit dem Iran auszuhandelnden Plans ein Programm zum Wiederaufbau und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Irans in Höhe von 300 Milliarden US-Dollar zu schaffen. Auch das ist eine klare Kapitulation und – wie ein Beobachter es ausgedrückt hat – ein massives Unterstützungsprogramm für eines der gefährlichsten Regime der Welt, welches sich an keine Regeln hält und für das Mord und Terrorismus legitime Mittel der politischen Auseinandersetzung sind. Dass die Trump-Administration diese Formel unterzeichnet hat, lässt die innenpolitische Not Trumps erkennen. Sowohl Trump wie sein Vize und der Finanzminister haben deutlich gemacht, dass kein amerikanisches Geld in diesen Fond fließen wird. Das bedeutet, die US-Administration wird ihre Verbündeten am Golf dazu zwingen wollen, diese Gelder aufzubringen. Da ist viel Konfliktstoff abzusehen, denn was die Golfstaaten auf keinen Fall beabsichtigen ist das toxische Regime in Teheran weiter zu stärken. Auch hier zeigt sich der völlig instrumentale und disponible Charakter von Alliierten in der Sichtweise der Trump-Administration.

7.     In diesem Absatz stellen die USA die Aufhebung von Sanktionen gegen den Iran in Aussicht, sofern die Verhandlungen über ein finales Abkommen (was immer das abdecken soll) erwarten lassen, dass sich alle Probleme werden lösen lassen. Zu diesem Zweck soll ein Zeitplan („schedule“) aufgestellt werden. Wie das wiederum innerhalb von 60 Tagen umgesetzt werden soll, bleibt ein Rätsel. Auch werden der UN-Sicherheitsrat und der Gouverneursrat der Internationalen Atomenergieagentur (IAEO) gleich mit in die Pflicht genommen, so als ob die Trump-Administration alleine bestimmen kann, was diese internationalen Gremien beschließen. Auch an dieser Formel zeigt sich die geradezu grenzenlose Selbstüberschätzung des 47. Amerikanischen Präsidenten.

8.     Der für das iranische Atomwaffenprogramm wichtigste Artikel besteht lediglich aus der Formel wonach der Iran niemals Kernwaffen entwickeln und herstellen werde. Damit rühmt sich Trump, er hätte mehr erreicht als seinerzeit Obama. Fakt ist jedoch, dass das Regime der Islamischen Republik Iran wiederholt beteuert hat, dass es nicht nach Kernwaffen strebe. Im Übrigen ist Iran vertraglich im Rahmen des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags verpflichtet, keine Kernwaffen zu bauen. Diese Erklärung ist daher nichts Neues. Das Problem war immer, dass der Iran ein Uran-Anreicherungsverfahren und andere technische Aktivitäten betrieben hat, welche eindeutig nicht für legitime zivile Ziele geeignet sind – und zwar in Kombination mit einem extensiven Raketenprogramm. Das Nuklearprogramm soll laut der Absichtserklärung binnen 60 Tagen einer Lösung zugeführt werden, die sicherstellt, dass der Iran kein Uran hoch anreichert und für die Waffenproduktion abzweigt. Wie das gelingen soll, ist völlig offen. Damit schlägt die Trump-Administration im Prinzip den gleichen Weg ein wie seinerzeit die Obama-Administration, die zusammen mit Verbündeten ein entsprechendes Abkommen nach mehr als 18 Monaten aushandeln konnte. Dieses Abkommen hatte durchaus seine Wirkung. Es wurde von Trump in seiner ersten Amtszeit aber aufgekündigt und der Iran begann daraufhin immer höhere Anreicherungsgrade von Uran-235 herzustellen. Die Aufkündigung des angeblich „schlechtesten Abkommens, welches je ein amerikanischer Präsident unterzeichnet hatte“ wurde von Trump damit begründet, dass Obama den Iranern mehrere Milliarden US-Dollar übergeben hätte, die im Rahmen von Sanktionen zuvor beschlagnahmt worden waren. Und es wurde bemängelt, dass das JCPOA keine Beschränkungen für das iranische Raketenprogramm vorsah. Schaut man sich die Absichtserklärung an, so kommt das Raketenprogramm überhaupt nicht vor und die in Aussicht gestellten Milliardenbeträge für iranische Wohlverhalten stellen die seinerzeit bewegten Summen in den Schatten. All das lässt den zutiefst unseriösen Charakter der Trump-Administration auf diesem Gebiet erkennen.

9.     In diesem Absatz wird lediglich erklärt, dass solange es kein finales Abkommen gibt, werden die Iraner ihr Atomprogramm ruhen lassen und die USA werden ihre Streitkräfte in der Region nicht erhöhen und auch keine neuen Sanktionen einführen. Das ist eine scheinbar unproblematische Formel, aber auch sie hat ihre Tücken. Denn unter der Bedingung, dass der Waffenstillstand kollabieren sollte, werden die USA unter Umständen ihre Streitkräfte in der Region erhöhen müssen.

10.  Des Weiteren verpflichten sich die USA unmittelbar nach Unterzeichnung der Absichtserklärung ihre Sanktionen gegen den Export iranischen Erdöls und andere Güter einzustellen. Das ist eine einseitige Vorleistung, für die der Iran nichts anbietet und die auch nicht abhängig gemacht wird von der Einhaltung der Waffenruhe durch den Iran oder seine Proxys.

11.  Wie unter Absatz 7 und 8 ausgeführt, werden im Verlaufe der finalen Verhandlungen „im Lichte der Fortschritte“ eingefrorene oder beschlagnahmte Guthaben der Islamischen Republik Iran freigesetzt und der iranischen Zentralbank überwiesen. Wie das im Einzelnen verlaufen soll, vor allem nach welchen Kriterien die US-Regierung bestimmen will, ab wann die Verhandlungen irreversible Fortschritte gemacht haben, bleibt offen. Zu vermuten ist, dass große Geldbeträge ohne entsprechende Leistungen überwiesen und das Regime stärken werden. Es geht um etwa 24 Milliarden US-Dollar.

12.  Des Weiteren soll nach Fertigstellung des finalen Abkommens (oder mehrerer finaler Abkommen) ein Umsetzungsmechanismus geschaffen werden. Was man sich darunter vorstellen soll, bleibt der Phantasie überlassen.

13.  In dem vorletzten Absatz wird lediglich noch mal das festgeschrieben, was zuvor schon erwähnt wurde: den Beginn von Verhandlungen, sobald die in den Absätzen 4, 5, 10 und 11 vorgesehenen Maßnahmen in Gang gesetzt werden. Die Erwähnung der Absätze 10 und 11 in diesem Zusammenhang lässt den Schluss zu, dass es größere Geldüberweisungen seitens der USA an den Iran geben wird, ehe die Verhandlungen wirklich beginnen. Die Formel „entsprechend den Fortschritten bei den Verhandlungen“ wird damit außer Kraft gesetzt. Zumindest erlaubt dieser Text den Iranern schon vor Beginn der Verhandlungen – das heißt ohne erkennbare Fortschritte – größere finanzielle Zugeständnisse der Trump-Administration einzufordern.

14.  Im letzten Absatz wird die Absicht zum Ausdruck gebracht, dass das finale Abkommen vom UN-Sicherheitsrat im Rahmen einer bindenden Resolution gebilligt werden soll. Das ist eine völlig unnötige Bestimmung, die es dem Iran erlaubt durch Mobilisierung seiner strategischen Partner Russland und China Druck auf die US-Regierung auszuüben.

Zusammengenommen muss man feststellen, dass auf amerikanischer Seite handwerkliche, ja geradezu amateurhafte Fehler gemacht worden sind. Was wir hier erleben ist die „personal diplomacy“ des amerikanischen Präsidenten in Reinform. Trump schließt das State Department systematisch von außenpolitischen Verhandlungen und Entscheidungsprozessen aus und er hat auch den Nationalen Sicherheitsrat um mehr als die Hälfte einschmelzen lassen. Trump glaubt alles besser zu wissen als die Experten und begeht einen schweren strategischen Fehltritt nach dem anderen. Dank seiner persönlichen Außenpolitik und Kriegspolitik befinden sich die USA heute infolge des missglückten Angriffs auf den Iran in einer Lage, in der Trump versucht, auf irgendeine Art und Weise aus dieser Malaise herauszukommen. Zwar hätte er militärische Optionen, um den Iran zu zwingen die Sperrung der Straße von Hormus zu beenden. Aber das würde den massiven Einsatz von Bodentruppen bedeuten und ein Mitspracherecht des Kongresses. Mit Hilfe des iranischen Regimes versucht sich Trump aus der Schlinge zu retten und begeht mit dieser Absichtserklärung einen massiven Betrug an seiner eigenen Wählerschaft. Und er betrügt seine Alliierten und strategischen Partner in der Region. Auf dieser Absichtserklärung liegt kein Segen, denn Trump spielt ein falsches Spiel – und die iranische Führung nutzt ihre Chancen.


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